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Hermann will Verkehrswegeplan erklären

10.03.2016 17:51 Uhr
Hermann will Verkehrswegeplan erklären
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann fordert den Bund auf, sich zu beteiligen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Franziska Kraufmann

Baden-Württembergs Verkehrsminister will der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen die Inhalte des Bundesverkehrswegeplans erläutern. Hält das aber eigentlich für eine Aufgabe des Bundes.

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Stuttgart. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will die Öffentlichkeit über den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) informieren, den das Bundesverkehrsministerium am 16. April vorstellen will. Hintergrund ist die Öffentlichkeitsbeteiligung, die der Bund für den Entwurf vorsieht: Interessierte Bürger und Institutionen sollen den Entwurf einsehen und Stellung nehmen können.

„Uns ist es wichtig, dass nun auch eine gute Beteiligung stattfindet, daher werden wir den Entwurf und die Sicht des Landes in Veranstaltungen näher erläutern“, sagt Hermann. „Der BVWP ist ein hochkomplexes Planverfahren, das erläutert werden muss“. Öffentlichkeitsbeteiligung sei mehr als nur ein paar Ordner in einen Raum zu stellen und einen dann damit allein zu lassen, erklärt der Grünen-Politiker weiter.

Hermann kritisiert, dass trotz Anfrage des Landes das Bundesverkehrsministerium nicht bereit sei, sich an den Veranstaltungen zu beteiligen. Wer echte Beteiligung wolle, der müsse sich auch der Diskussion stellen, klagt der Verkehrsminister.

Die genauen Veranstaltungstermine sollen ab dem 16. März 2016 auf der Homepage des Landesministeriums unter www.mvi.baden-württemberg.de abrufbar sein.

Der BVWP ist ein Planungsinstrument, mit dem der Bund den Rahmen der anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes absteckt. Er stellt den ersten Schritt einer Verkehrswegeplanung dar, bevor es zur konkreten Projektvorplanung und danach zur Planfeststellungsplanung geht. Er hat keinen Gesetzescharakter. Auf Grundlage des BVWP (Teil Aus- und Neubau) werden die Entwürfe der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen und die Bundesschienenwege erstellt, die als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze vom Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Die Bedarfspläne legen fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit (bisher: Vordringlicher Bedarf oder Weiterer Bedarf) geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Nach Abschluss Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich der Bundestag mit dem Referentenentwurf befassen. (ks)

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