Hannover. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) lehnt den Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Verschärfung der Nachunternehmerhaftung für die KEP-Branche als bürokratisch und falsch ab.“„Es muss vielmehr durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt werden, dass die bestehenden Vorschriften eingehalten werden. Wir brauchen nicht mehr Gesetze, sondern mehr Kontrollen“, sagte GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.
Auf Bundesratsinitiative von Niedersachsen und Bremen, die vergangene Woche in der Länderkammer beraten wurde, beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschärfte Haftungsregelungen für Arbeitgeber von Paketzustellern zu schaffen. Die Regelungen sollen sich inhaltlich an den Vorschriften für die Fleischwirtschaft orientieren. Hintergrund für die geplanten Regelungen sind die Anfang Februar vom Zoll durchgeführten Kontrollen bei Paketzustellern, bei denen zahlreiche Fälle von Verstößen gegen das Mindestlohn- und das Arbeitszeitgesetz sowie von Schwarzarbeit festgestellt worden sein sollen.
Der GVN befürwortet faire Arbeitsbedingungen bei allen KEP-Zustellern und Lagerarbeitern, kritisiert allerdings die zu geringe Kontrolldichte und Anwendung bestehender Gesetze. Das Prinzip: „Wer Arbeit an Subunternehmer auslagert, bleibt trotzdem dafür verantwortlich“, gelte schon heute, machte der GVN deutlich.
„Wir haben schon heute mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitszeitgesetz Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer“, führte Sokolovic an. Man müsse sie nur anwenden. Verschärfende Regelungen speziell für eine Branche würden allein zu neuen Aufzeichnungspflichten und damit zu mehr Bürokratie führen“, sagte er weiter.
Der GVN vertritt als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband rund 3000 private niedersächsische Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Entsorgung, Spedition, Logistik, Möbelspedition, Omnibus und Touristik sowie Taxi, Mietwagen und Krankentransporte mit mehr als 50.000 Beschäftigten. (sno)