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Antrag zu Nachunternehmerhaftung in Ausschüsse überwiesen

15.03.2019 16:00 Uhr
Paketzusteller
Der Bundesrat hat den Antrag von Bremen und Niedersachsen zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche in die Ausschüsse überwiesen
© Foto: FrankHoermann/Sven Simon/dpa/picture-alliance

Die Initiative der Länder Niedersachsen und Bremen zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche überwies der Bundesrat zur Beratung in die Ausschüsse.

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Berlin. Die Länder Niedersachsen und Bremen haben über den Bundesrat eine Initiative gestartet, um die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am Freitag, 15. März im Plenum vorgestellt. Er zielt darauf ab, in der Zustellbranche die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten.

Derzeit werde die Grauzone zum Ende der Kette immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, begründen Niedersachsen und Niedersachsen ihren Vorstoß. Beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen zögen sich die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit der Nachunternehmerhaftung wäre ein solches Verhalten nicht möglich, unterstreichen Niedersachsen und Bremen und verweisen dabei auf die Fleischwirtschaft, in der das Prinzip bereits gilt. Darüber hinaus kritisieren die Länder die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren.

Nach der Vorstellung des Antrags im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Initiative erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dann geht es um Frage, ob das Plenum die Entschließung fassen will. (tb)

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