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Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien verlängert

25.06.2014 11:46 Uhr
Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien verlängert
Reeder dürfen weiterhin kooperieren wenn sie nicht zu viel Marktmacht aufeinander vereinen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Angelika Warmuth

Die in einem Konsortium vereinigten Reedereien dürfen zusammen nicht mehr als 30 Prozent Marktanteil ausmachen.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat die Verordnung EC 906/2009, mit der Konsortien im Seefrachtverkehr unter bestimmten Bedingungen von den EU-Kartellvorschriften freigestellt werden können, um fünf Jahre bis April 2020 verlängert. Grundvoraussetzung für die Freistellung ist, dass die im Konsortium vereinigten Reedereien zusammen weniger als 30 Prozent Marktanteil ausmachen. In diesem Fall dürfen die Reedereien laut Verordnung Kooperationsvereinbarungen für die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen im Seefrachtverkehr schließen.

Kooperation bringt auch den Nutzern der Dienste Vorteile

„Linienreedereien könnten dadurch ihre Tätigkeiten rationalisieren und Größenvorteile erzielen“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Sie begründet die Verlängerung mit dem guten Funktionieren der Freistellungen während der vergangenen Jahre und der derzeitigen Marktsituation. Wenn Konsortien hinreichendem Wettbewerb ausgesetzt seien und sie nicht zu Preisabsprachen oder zur Aufteilung des Marktes missbraucht würden, profitierten die Nutzer in der Regel von Produktivitätsverbesserungen und höherer Dienstleistungsqualität.

Die erste Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien wurde 1995 erlassen und anschließend mehrmals verlängert. Die erneute Verlängerung erfolgt aufgrund einer Marktuntersuchung in 2013 und einer öffentlichen Konsultation Anfang diesen Jahres. (kw)

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