Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag, 13. Oktober mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands abgewiesen, formulierte aber Bedingungen. Damit darf die Bundesregierung das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen und das Ceta-Abkommen kann wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht.
Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)
Gabriel sieht Bedingungen teilweise bereits erfüllt
Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am 18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich über das grüne Licht aus Karlsruhe für das Ceta-Freihandelsabkommen erfreut. „Ich glaube, dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen konnten“, sagte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende am Donnerstag in Berlin. Er kündigte zugleich die Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen an, die aus seiner Sicht zum Teil bereits erfüllt seien. „Insofern bin ich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens“, sagte Gabriel. Er hatte sich sehr für das Abkommen eingesetzt, auch gegen Widerstand in der SPD. (dpa)