Berlin. Im Mai tritt laut Bundesregierung das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft – es soll Dieselfahrverbote in Städten möglichst vermeiden. Die neuen Regeln stufen Fahrverbote in der Regel als unverhältnismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur wenig überschreitet. Neue Euro 6-Diesel werden zudem ausgenommen, genau wie nachgerüstete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Die Neuregelungen setzen den Angaben zufolge das Eckpunktepapier zum Konzept der Bundesregierung für „Saubere Luft und individuelle Mobilität“ aus dem Oktober 2018 um. (dpa)
Geändertes Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft
Das in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzgesetz soll dazu beitragen, Dieselfahrverbote möglichst zu vermeiden.