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Geändertes Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft

02.05.2019 09:45 Uhr
Lkw im Stau
Das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz ist in Kraft getreten (Symbolfoto)
© Foto: Kara/stock.adobe.com

Das in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzgesetz soll dazu beitragen, Dieselfahrverbote möglichst zu vermeiden.

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Berlin. Im Mai tritt laut Bundesregierung das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft – es soll Dieselfahrverbote in Städten möglichst vermeiden. Die neuen Regeln stufen Fahrverbote in der Regel als unverhältnismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur wenig überschreitet. Neue Euro 6-Diesel werden zudem ausgenommen, genau wie nachgerüstete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Die Neuregelungen setzen den Angaben zufolge das Eckpunktepapier zum Konzept der Bundesregierung für „Saubere Luft und individuelle Mobilität“ aus dem Oktober 2018 um. (dpa)

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