Berlin. Der Bundesrechnungshof fordert vom Bundesverkehrsministerium (BMVI), wieder eine Meldepflicht für Lang-Lkw einzuführen. „Der Bundesrechnungshof hält es für unerlässlich, dass das BMVI auch weiterhin die zahlenmäßige Entwicklung von Lang-Lkw erfasst“, heißt es im jetzt veröffentlichten Ergänzungsband zu den „Bemerkungen“ für das Haushaltsjahr 2018. „Bei deutlich steigender Anzahl muss es erneut die Folgen für die Infrastruktur und die Sicherheit des Verkehrs untersuchen.“
Sorgen bereitet den Prüfern zum Beispiel, dass die Kosten für die Einrichtung von Lang-Lkw-Stellplätzen auf Rastanlagen ungeklärt sind. Unwägbarkeiten sehen sie auch noch bei der Verkehrssicherheit, vor allem beim Überholen auf Landstraßen und in Baustellen. Zudem sei der Bedarf an längeren Nothaltebuchten nicht geklärt. Unterstützt sehen sie sich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die ihrem Abschlussbericht zum Feldversuch selbst auf weiteren Untersuchungsbedarf hingewiesen habe.
Nur mit einer Meldepflicht sei es möglich, Auswirkungen auf die Infrastruktur und neue Anforderungen an sie frühzeitig zu erkennen und „notwendige Ausgaben realistisch einschätzen zu können“. Das BMVI widerspricht den Prüfern. Mit der Einführung des Regelbetriebs ließe sich eine Meldepflicht nicht mehr rechtfertigen, heißt es. (roe)