Paris. Die für das kommende Jahr in Frankreich vorgesehene Einführung einer speziellen Ökosteuer für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die mautfreie Autobahnabschnitte und andere Schnellstraßen befahren, kann auf die Transportkunden abgewälzt werden. Gegen das entsprechende Dekret vom 4. Mai dieses Jahres ist jetzt der Verladerverband AUTF zusammen mit der Vereinigung des zwischenbetrieblichen Handels CGI zu Felde gezogen. Beide kündigten an, sie würden sich an den Staatsrat wenden. Dieser solle das Dekret annullieren. Die 1799 von Napoleon Bonaparte geschaffene Institution soll in erster Linie den Staat bei bestimmten Gesetzesvorhaben beraten, fungiert aber zugleich als oberste Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes.
AUTF und CGI halten die Regelung für nicht gesetzeskonform, weil sie in ihren Augen eine steuerliche Ungleichbehandlung darstelle. Sie kritisieren insbesondere, dass die Transporteure damit die Möglichkeit erhielten, auf ihre Transportpreise Beträge aufzuschlagen, die mit der Höhe der entrichteten Ökosteuern nicht übereinstimmten. Hiermit verstoße das Dekret gegen die beiden „elementaren Wettbewerbsregeln: Freiheit und Preistransparenz“.
Ob der Vorstoß der beiden Verbände Erfolg haben und möglicherweise den für den 20. Juli 2013 geplanten Start der Steuer in Frage stellen wird, erscheint aus heutiger Sicht relativ offen. Immerhin sieht dasselbe Dekret die Einrichtung einer Landeskommission vor, die die Einführung der Öko-Steuer kritisch begleiten und sich aus verschiedenen qualifizierten Repräsentanten des Straßengütertransport-Sektors zusammensetzen soll, darunter auch ein Mitglied des Verladerverbandes. (jb)