Paris. Der Senat, die zweite Kammer des französischen Parlaments, hat die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen, mit der unter anderem die vorgesehene Weitergabe der neuen finanziellen Belastung im Zuge der vorgesehenen Ökosteuer von den Transporteuren an die Verlader geregelt wird. Vier Jahre nach dem Beschluss zu ihrer Einführung hat Frankreich damit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür auf den Weg gebracht. Die Steuer soll den Straßengütertransport dazu bewegen, von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasser umzusteigen.
In das Gesetz einbezogen werden auch die französischen Gewässer, die von ausländischen Schiffen befahren werden. Auch sie und ihre Besatzung sollen den in Frankreich geltenden Arbeits- und Umweltschutzgesetzen unterliegen. Dies betrifft insbesondere von Ausländern per Schiff erbrachte Kabotageleistungen. Sie müssen eine Schadensversicherung abschließen oder eine Finanzgarantie abgeben. Die Vorlage muss jetzt noch von der ersten Kammer, der Nationalversammlung, abgestimmt werden.
Von dem Senatsvotum unberührt bleibt die Frage, zu welchem Termin die Erhebung der Ökosteuer starten soll. Bisher ist dies offiziell für den 27. Juli vorgesehen, beim Transportminister scheint jedoch die Bereitschaft zu wachsen, den Wünschen des Straßengütertransportgewerbes nachzugeben und das Datum auf den 1. Oktober zu verschieben.
Wie dazu eine Sprecherin des Ministerium auf Nachfrage der Verkehrs-Rundschau mitteilte, sei für Montag, den 19. Februar, eine Zusammenkunft mit Vertretern aller an dem Projekt Beteiligten anberaumt, bei der ermittelt werden soll, wie weit die technischen Vorarbeiten für die Erhebung der Steuer vorangeschritten sind. Hierüber erwarte man Auskunft von dem italienisch-französischen Konsortium, das mit der Installierung der nötigen Einrichtungen beauftragt ist. Die Sprecherin fügte hinzu, der Minister sei bestrebt, einen Fehlstart des Systems unter allen Umständen zu vermeiden. Vom Ausgang der Erkundung am Montag dürfte abhängen, ab wann die Straßengütertransporteure für die Nutzung der französischen Straßen definitiv zur Kasse gebeten werden oder ob der Beginn der Steuereinziehung erneut verschoben werden muss. (jb)