Paris. Auf die kürzlich von der Nationalversammlung vereinbarte Gesetzesnovelle, nach der künftig auch für Kabotagefahrten in Frankreich der staatliche Mindestlohn Smic bezahlt werden muss, haben die Gewerbeverbände unterschiedlich reagiert. Der Smic sieht als Stundenlohn 9,61 Euro brutto und 7,51 Euro netto vor.
Uneingeschränkte Zustimmung fand die Regelung beim Verband der Klein- und mittelgroßen Transportunternehmen OTRE. Die seit April 2010 aufgehobene Verpflichtung, im Falle einer Entsendung von Beschäftigten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, sei nun wiederhergestellt und in der jetzigen Form leichter handzuhaben. Sie sehe unter anderem vor, dass beide, die Entsenderfirma als auch der jeweilige Auftraggeber, für die Einhaltung der Vorschriften gemeinsam verantwortlich seien. Dies erleichtere die Kontrolle. OTRE erwartet, dass unmittelbar nach Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen für die neue Auflage eine „massive Kontrolle ausländischer Straßengütertransporte“ gestartet werde. Voraussichtlich treten die Mindestlohn-Bestimmungen erst Mitte 2016 in Kraft. Zu lösen bleibe aus Sicht des Verbandes aber noch das Problem der Transittransporte, auf die die neuen Bestimmungen nicht anzuwenden sind. OTRE ist der kleinste der französischen Gewerbeverbände.
Differenzierter fiel die Stellungnahme seitens der 3 führenden Verbände FNTR, TLF und Unostra aus. Für die FNTR erklärte deren Generaldelegierter Nicolas Paulissen, die Verpflichtung, bei Kabotage Mindestlohn zu zahlen, gebe eine Teilantwort auf eine breitere Debatte. Im Kern gehe es um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Straßengütertransports und die Frage des unlauteren Wettbewerbs. Sinnvoll sei ausschließlich ein EU-weites Vorgehen. FNTR geht in seinen Vorschlägen noch viel weiter und empfiehlt einen noch enger gezogenen Rahmen für Kabotagefahrten. (jb)