Paris. Die Abgeordneten der Oppositionspartei UMP in der französischen Nationalversammlung haben vor dem Conseil Constitutionnel, dem obersten Verfassungsorgan des Landes, gegen ein Kernstück des Ökosteuer-Gesetzes geklagt. Sie wollen den Passus zu Fall bringen, der vorsieht, dass die ab Oktober wirksam werdende neue Steuer von den Transporteuren pauschal auf ihre Tarife aufgeschlagen wird. Dies würde aus UMP-Sicht bedeuten, dass die Kunden selbst dann für die Steuer zur Kasse gebeten würden, wenn die von ihnen beauftragten Transportunternehmen die besteuerten Straßenabschnitte nicht benutzen und die in Rechnung gestellte Abgabe gar nicht bezahlt hätten.
Vom Verband der Straßengütertransporteure FNTR wurde der UMP-Beschluss als „wenig verantwortlich” kritisiert. Das Problem sei nicht der Aufschlag für die Verlader, sondern die Ökosteuer selbst. Im Gegensatz dazu zeigte sich der Verband der Großisten CGI erfreut über den UMP-Vorstoß und gab der Hoffnung Ausdruck, er werde Antwort geben “auf zahlreiche Fragen”. Artikel 7 des Gesetzes sehe vor, dass als Einzige die Straßengütertransporteure die Steuer wieder zurückbekämen, nicht aber auch noch andere Gewerbegruppen wie die Großisten und Distributeure, die ihre Waren jeden Tag mit LKW auslieferten. (jb)