Paris. In Frankreich müssen die Logistikdienstleister ihren Verladern ab dem 1. Oktober 2013 für jeden Transport den CO2-Ausstoß bekanntgeben. Ein entsprechendes Gesetz tritt im Herbst nächstes Jahres in Kraft, wie Jean-Bernard Kovarik, stellvertretender Generaldirektor für Infrastruktur, Transport und See im französischen Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung, Verkehr und Wohnen, der VerkehrsRundschau mitteilte.
Dieses Gesetz gilt für jeden Transport, egal ob per LKW, per Bahn, per Flugzeug oder per Binnenschiff. Ausgenommen ist einzig der Werkverkehr. Internationale Verkehre sind ebenso betroffen wie nationale, sofern Abgangs- oder Zielort der Beförderung Frankreich ist. Zur Ermittlung der CO2-Werte können Umrechnungsfaktoren herangezogen werden, die die Berechnung erleichtern (die Tabelle mit Umrechnungswerten als Download in französischer Sprache). Diese Werte unterscheiden sich von denen, die in der CEN-Norm derzeit vorgeschlagen sind. Der Dienstleister soll die Information laut Kovarik spätestens zwei Monate nach Auslieferung dem Auftraggeber bereit stellen. Eine Bestrafung für den Fall, dass Dienstleister die CO2-Werte nicht angeben, ist jedoch nicht vorgesehen. Kovarik geht jedoch davon aus, dass die verladende Wirtschaft einen solchen Nachweis einfordern wird.
Deutsche Speditionen sind auf dieses Gesetz in Frankreich bislang sehr unterschiedlich vorbereitet, wie eine kleine Umfrage der VerkehrsRundschau ergab. Vielen vor allem kleineren Dienstleister war das Vorhaben der Regierung nicht bekannt, obwohl sie regelmäßig in Frankreich unterwegs sind. Die größeren Speditionen wie Dachser und die Schenker AG sind jedoch über die Pläne Frankreichs informiert und zeigen sich zuversichtlich, dass sie die Vorgaben erfüllen können (mehr zu dem Thema in der VerkehrsRundschau 23/2012 vom 8. Juni 2012). (cd)
- CO2_Umrechnungsfaktoren_Frankreich_2012_franz (205.4 KB, PDF)