Stuttgart. Die Koalitionsspitzen von Grün-Rot haben sich auf die Frage für die Volksabstimmung zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 geeinigt. Sie lautet: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21" (S21-Kündigungsgesetz) zu?" Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten". Das Kabinett müsse dieser Formulierung noch zustimmen. Die Frage soll mit „Ja" oder „Nein" beantwortet werden.
Die Bürger werden nicht gefragt, ob sie für oder gegen Stuttgart 21 sind. Auch nicht, ob sie für die Beteiligung des Landes an dem Milliardenprojekt sind. Mit einem „Ja" bei dem Volksvotum sprechen sie sich vielmehr gegen das Milliardenprojekt aus. Bei einem „Nein" stimmen sie für die Mitfinanzierung des Tiefbahnhofs.
Der Landtag wird am Mittwoch voraussichtlich den Gesetzentwurf der Koalition mit einer Mehrheit aus SPD, CDU und FDP ablehnen. Nach einem Scheitern kann ein Drittel der Abgeordneten die Volksabstimmung beantragen. Dieser Antrag soll unmittelbar nach der Plenarsitzung eingebracht werden. Erst dann wird das Kabinett nach Angaben des Ministeriumssprechers zusammenkommen und unter anderem den genauen Wortlaut sowie einen Termin für das Volksvotum bestimmen. Die Abstimmung findet nach bisherigen Stand am 27. November statt.
Über die geplante Schnellbahnstrecke zwischen Stuttgart und Ulm wird dabei nicht abgestimmt. Denn in dieser Frage besteht weder innerhalb der grün-roten Landesregierung noch zwischen Kabinett und Parlament ein Dissens.
Grundlage der Abstimmung ist der Entwurf eines Ausstiegsgesetzes der Landesregierung. Darin fordert das Kabinett, dass das Land die Finanzvereinbarungen zu Stuttgart 21 aufkündigt und seinen Anteil von 824 Millionen Euro nicht zahlt. Die Mehrheit des Landtags ist aber für eine Beteiligung des Landes und lehnt das Gesetz daher voraussichtlich ab - so dass es zu einer Volksabstimmung kommen kann. (dpa)