Berlin. Der Bundestag hat die Förderung von Ausbau und Neubauvorhaben für nichtbundeseigene Eisenbahnen beschlossen. „Die aktuellen Beschlüssen zum Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz bezeichnete der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) als „wegweisende Neuerungen für die Finanzierung der NE-Infrastrukturen im deutschen Schienennetz“.
Erstmals werde damit nun der Aus- und Neubau nichtbundeseigener Schienenwege, die vor allem dem Güterverkehr dienen, durch den Bund gefördert. „Dies ist eine langjährige Forderung des VDV, die nun umgesetzt wird. Der Bund erfüllt damit eine wichtige Voraussetzung für das gewünschte Wachstum des Schienengüterverkehrs und deutlich steigende Marktanteile“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Hafenbahnen wieder förderfähig
Der Verband begrüße insbesondere die Wiederherstellung der Förderfähigkeit der für den Schienengüterverkehr ausgesprochen wichtigen Hafenbahnen: „Die jüngst seitens der EU verschärften Klimaschutzziele sind nur erreichbar, wenn viel mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Dazu brauchen wir leistungsfähige Schienenwege in den Häfen – und deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass die Hafenbahnen wieder in den SGFFG-Förderungskatalog aufgenommen werden“, sagte Wortmann.
Die Gesetzesinitiative macht dies durch einige Anpassungen am Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) möglich. Seit 2013 können auf dessen Grundlage Ersatzinvestitionen in die nichtbundeseigenen Schienenwege, die auch dem Schienengüterverkehr dienen, gefördert werden. Mit den aktuellen Beschlüssen werden auch Meilensteine des Masterplans Schienengüterverkehr umgesetzt.