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Flughafen Münster/Osnabrück darf Startbahn nicht verlängern

31.05.2011 16:16 Uhr
Flughafen Münster/Osnabrück darf Startbahn nicht verlängern
Der seltene Fisch Bachneunauge wäre möglicherweise von der neuen Startbahn beeinträchtigt worden
© Foto: imago/imagebroker

Die Startbahn ist eine Belastung für das angrenzende Naturschutzgebiet /

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Münster. Die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück ist vorerst gestoppt. Das entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und gab einer Klage des Naturschutzbundes (Nabu) Recht. Die Betreiber hatten die Bahn von 2,2 Kilometer auf 3,6 Kilometer verlängern wollen und bereits einen Planfeststellungsbeschluss erreicht. Nach Ansicht des OVG haben die Genehmigungsbehörden dabei aber Fehler gemacht.

Denn das Vorhaben sei eine erhebliche Belastung für ein angrenzendes Naturschutzgebiet. Nur die klare Aussicht auf viele Interkontinentalflüge hätte den Eingriff gerechtfertigt. Dann hätte der Flughafen nach OVG-Einschätzung nämlich „zwingende öffentliche Interessen" geltend machen können. Diese Wahrscheinlichkeit sei aber als gering anzusehen. Auch seien in Planungen mögliche Belastungen für die Bachlandschaft und die seltene Tierart Bachneunauge im angrenzenden Gebiet nicht hoch genug eingeschätzt worden.

Zwar wurde eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Das OVG machte jedoch deutlich, dass die Planungen auch nachgebessert werden können. Dann sei es auch „nicht ausgeschlossen", zu einem rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss zu kommen, ihn „zu heilen".

Die Betreiber des Flughafens sehen nun das Land NRW am Zug. Das Verkehrsministerium müsse unter Berücksichtigung des Urteils ein sogenanntes Planergänzungsverfahren anschieben, hieß es in einer ersten Reaktion. Der Nabu sprach von einem „großen Erfolg für den Naturschutz". Mit ihrer Entscheidung hätten die OVG-Richter das europäische Naturschutzrecht gestärkt, lobte der Landesverband. (dpa)

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