Berlin. Zum Schutz lärmgeplagter Anwohner an Bahnstrecken ist das deutsche Schienennetz für besonders laute Güterwaggons ab Ende 2020 tabu. Ausnahmsweise sind Güterzüge mit lauten Wagen nur noch zu bestimmten Zeiten und nur noch dann erlaubt, wenn sie so langsam fahren, dass sie nicht lauter sind als moderne leisere Wagen.
Das sieht ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz vor, dem der Bundesrat am Freitag zustimmte. Befreit von dem Verbot ab 13. Dezember 2020 sollen auch Wagen sein, für die es keine leisen Austauschteile gibt.
Förderung leiser Waggons
Der Bund fördert seit mehreren Jahren Umrüstungen auf leisere Güterwaggons. Dabei werden Bremssohlen aus Verbundstoff eingebaut, bei dem die Laufflächen der Räder nicht wie bei alten Bremsklötzen aus Grauguss aufgeraut werden. Mit glatten Rädern auf glatten Schienen rollen Züge leiser. Insgesamt geht es um 180 000 ältere Güterwagen. Davon waren mit Stand August 2016 rund 166 000 zur Umrüstung vorangemeldet, wie im Gesetzentwurf erläutert wurde.
Überwachen soll die Vorschriften das Eisenbahn-Bundesamt. Auf wichtigen Trassen etwa im Rheintal gibt es massive Anwohnerproteste gegen Lärm von Güterzügen, die auch nachts fahren.
Verband begrüßt Gesetz
Die Allianz pro Schiene begrüßt das Gesetz zum Fahrverbot für laute Güterwagen. „Es war absolut überfällig, dass ein Gesetz den lärmgeplagten Anwohnern von Bahnstrecken Erleichterung verschafft“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Freitag in Berlin.
Das Gesetz sei auch deshalb von der Branche so einmütig gefordert worden, weil deutsche Wagenhalter, die viel Geld in die teure Umrüstung auf Flüsterbremsen investieren, Rechtssicherheit bräuchten. „Ein striktes und klares Verbot von lauten Wagen in Deutschland ist der erklärte Wunsch der Branche“, sagte Flege. (dpa/jt)