Berlin. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag mit Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linke bei Enthaltung der Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes in geänderter Fassung angenommen. Am Mittwoch hatte der Verkehrsausschuss dem Entwurf zugestimmt.
Mit dem Gesetz soll die europäische Verordnung (EU) Nr. 165/2014 umgesetzt werden, in der die Wirksamkeit und die Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung verbessert sowie die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der LKW-Fahrer geregelt wird. Für die Umsetzung ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften erforderlich.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden unter anderem der Bußgeldrahmen für Verstöße von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt und die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden der Länder erweitert. Damit übernimmt der Bundestag Anregungen des Bundesrates.
Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme außerdem, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer im LKW oder in dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird. Die Abgeordneten die Koalition wiesen darauf hin, dass dies sinnvollerweise europaweit geregelt werden müsse. Die Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Sollte es in absehbarer Zeit nicht zu einer Regelung auf EU-Ebene kommen, will die Bundesregierung auch nationale Regelungen in Betracht ziehen. (diwi)
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