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Experten: Klimaschutz-Ziele erneut verfehlt

11.06.2024 19:12 Uhr | Lesezeit: 1 min
Kontrolle der CO2-Emissionen symbolisch dargestellt durch den Schriftzug "CO2" hinter einer Lupe
Deutschland verfehlt seine Klimaziele: Zu diesem Ergebnis kommen Experten in einem Sondergutachten
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Der Expertenrat für Klimafragen mahnt die Bundesregierung zum „unverzüglichen“ Handeln.

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Der Expertenrat für Klimafragen hat den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass Deutschland erneut seine Ziele verfehlt, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken. Laut den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags ruft er die Regierung zum sofortigen Handeln auf.

In der Unterrichtung zu einem Sondergutachten erklären die Experten, dass aufgrund der vorliegenden Projektionsdaten das vorgegebene Ziel von 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 knapp verfehlt werden (verglichen mit 1990). Konkret geht es hier um 455 Megatonnen CO2-Äquivalente.

Neben diesem übergeordneten Ziel gibt es auch noch ein vorgegebenes Gesamtbudget an Emissionen für den Zeitraum 2021 bis 2030. Dieses würde laut den Experten grade noch eingehalten, da Sektoren wie insbesondere die Energiewirtschaft und Industrie die Verfehlungen von Verkehr und Gebäude wieder ausgleichen.

Außerdem untersuchten die Experten, welche Auswirkungen verschiedene Faktoren auf die Erreichung der Ziele haben. Würde die Regierung etwa niedrigere Preise für CO2-Zertikate im Emissionshandel realisieren, als die Experten erwarten, käme es zu einem deutlichen Anstieg der Treibhausgase.

Weniger Emissionen könnten entstehen, wenn es zu höheren Ölpreisen kommt, der Preisunterschied zwischen Gas und Kohle sinkt, und sich die Industrie langsamer erholt und dementsprechend auch weniger produziert.

Im Ergebnis stellt der Expertenrat - wie schon im Jahr zuvor - eine Zielverfehlung fest, heißt es in der Mitteilung. Seine Empfehlung sei: Nicht weiter auf das Ergebnis im nächsten Jahr warten, sondern „unverzüglich“ weitere geeignete Maßnahmen überlegen und beginnen diese umzusetzen.

Die Unterrichtung zum Sondergutachten findet sich hier als PDF auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

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