Brüssel. Die EU-Mitgliedstaaten können bei der Festlegung der Straßennutzungsgebühren für LKW künftig auch „externe Kosten" wie etwa die Umweltbelastung mit einrechnen. Der Rat der Europäischen Union hat am Montag den mit dem Europaparlament erzielten Kompromiss über die neue Eurovignette-Richtlinie in zweiter Lesung verabschiedet und damit den Weg für ihre Umsetzung freigemacht. Italien und Spanien stimmten bei dem Votum, das ohne erneute Aussprache erfolgte, wie erwartet dagegen, Irland die Niederlande und Portugal enthielten sich. Das Europaparlament hatte bereits im Juni zugestimmt.
Ziel der neuen Regelung ist es, die Umweltbelastung durch den Gütertransport auf der Straße zu verringern und für einen flüssigeren Verkehr zu sorgen. Die Mitgliedstaaten bekommen deshalb auch die Möglichkeit, in Hauptverkehrszeiten Aufschläge auf die jeweilige Maut-Gebühr bis zu einer Höhe von 175 Prozent zu erheben.
Bisher durften die Regierungen bei der Festlegung der Gebühren nur die tatsächlichen Infrastrukturkosten für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung des Straßennetzes zu Grunde legen. Dazu kommen künftig nun Aufschläge für die durch einen LKW verursachte Umwelt- und Lärmbelastung. Sie richten sich nach der Umweltbilanz des jeweiligen Fahrzeuges. So werden Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 6 bis Ende 2017 von diesen Aufschlägen befreit. Bis zum Inkrafttreten des Euro-6-Standards, also bis Ende 2013, sind auch Euro-5-LKW von den Zuschlägen ausgenommen. (tof)