Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments hat seine Stellungnahme zu den ersten Überlegungen der EU-Kommission abgegeben, wie die Paketzustellung in der Union bei elektronisch bestellter Ware künftig weiter gesetzlich geregelt werden könnte. Dabei legen die Verkehrspolitiker vor allem Wert auf gleiche Standards für die grenzüberschreitenden Warenlieferungen. Hier müssten gleiche Vorschriften gelten, damit das Bestellen von Waren im Ausland und das Versenden ins Ausland nicht durch unterschiedliche Liefersysteme erschwert oder gar unterbunden werden. Etikettierung und Rückverfolgbarkeit der Ware sollten aus diesem Grund einheitlich sein. Neue Gesetzesvorschläge sollte die EU-Kommission allerdings nur nach enger Absprache mit den betroffenen Branchen vorlegen. Die Begründung für gesetzliche Vorschriften müsste auf Fakten beruhen.
Die EU-Kommission hatte Ende November 2012 ein so genanntes Grünbuch unter dem Titel „Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU“ veröffentlicht. Es beschäftigt sich mit dem Zustellungsmarkt für Pakete bis 30 Kilogramm. Grünbücher sind bei der EU-Kommission in der Regel der erste Schritt, um später neue Gesetzesvorschläge vorzulegen.
Die Abgeordneten im Verkehrsausschuss stellten klar, dass sie nicht das Ziel verfolgten, den elektronischen Handel unbedingt zu fördern. Doch bei der wachsenden Bedeutung sei es gut, gerade im grenzüberschreitenden Handel einheitliche EU-Regeln zu beschließen.
Die Anmerkungen an das Grünbuch nahm der Verkehrsausschuss einstimmig an. Federführend für das Thema ist allerdings der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Ihm werden die Standpunkte des Verkehrsausschusses jetzt zur Abstimmung übermittelt. Gesetzgeberische Wirkung haben sie – wie das gesamte Grünbuch – nicht. (kw)