Brüssel. Europaparlament, EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommission haben in letzter Minute ihren Streit über die Neufassung der Eurovignette beigelegt. Die drei Institutionen der Union einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf die Spielregeln, nach denen künftig in den Mitgliedstaaten Straßennutzungsgebühren erhoben werden dürfen. Die wichtigsten Neuerungen: Neben den eigentlichen Infrastrukturkosten dürfen künftig auch „externe Kosten" wie Lärm- und Luftbelastung bei der Berechnung der Maut-Höhe mitberücksichtigt werden. In den Hauptverkehrszeiten, maximal für fünf Stunden pro Tag, kann zudem ein Aufschlag von bis zu 175 Prozent des durchschnittlichen Tarifs erhoben werden. Auch in Bergregionen können Aufschläge erhoben werden. Die Höhe der Gebühren variiert aufgrund des Schadstoffausstoßes des jeweiligen Fahrzeuges: Der volle Gebührensatz wird nur für LKW der Schadstoffklassen Euro 0 bis 2 und ab 2015 auch für Euro 3 erhoben. Dagegen werden Euro-6-Fahrzeuge von den auf die Luftverschmutzung entfallenden Gebühren freigestellt.
Bis zuletzt hat es Auseinandersetzungen über die Verwendung aus den Einnahmen der Mautgebühren gegeben. Nach der jetzt gefundenen Einigung müssen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, die Gelder dafür zu investieren, ihr Transportsystem nachhaltiger zu gestalten. Mindestens 15 Prozent davon sollen für das TEN-T-Netz verwendet werden. Der Berichterstatter des Europaparlaments, der belgische Sozialist Said El Khadraoui bezeichnete die Einigung als „eine bedeutsamen Durchbruch für ein nachhaltigeres Transportsystem": Erstmals könnten die Mitgliedstaaten damit das Prinzip „Verschmutzer zahlt" anwenden. (tof)