Brüssel. Die großen Container-Reedereien sollen für mehr Preistransparenz sorgen. Die EU-Kommission hat mit den 15 größten Betreibern von Container-Linien eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Ihre Kunden und Wettbewerber können bis Mitte März Einwände dagegen geltend machen.
Die EU-Kommission hatte im November 2013 ein Kartellverfahren gegen die Reedereien eingeleitet, weil sie Preiserhöhungen im Rahmen sogenannter GRI-Ankündigungen (General Rate Increase Announcements) veröffentlichten. Dabei werden keine festen Preise angekündigt sondern nur die – prozentuale oder absolute – Erhöhung der Frachtraten. GRI-Ankündigungen erfolgten in der Regel drei bis fünf Wochen vorher und erlaubten es der Konkurrenz, ebenfalls Preisanhebungen anzukündigen. In dieser Praxis sah die Kommission eine kartellähnliche Absprache. Die Praxis diene nicht der Information der Kunden, heißt es in Brüssel, da die eigentlichen Frachtraten nicht veröffentlicht würden, sondern nützte nur den andren Reedereien, die ihre Preise darauf abstellen könnten.
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, wollen die Reedereien in Zukunft auf GRI-Ankündigungen verzichten. Preisankündigungen sollen frühestens 31 Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht werden und müssen folgende Elemente enthalten: Grundpreis pro Container (TEU), Bunkerzuschläge, Sicherheitsgebühren, Umschlag- und Saisonzuschläge). Sie sind außerdem verbindliche Höchstpreise. Ausnahmen gelten nur für solche Kunden, die eine gültige Preisvereinbarung oder einen spezifischen Bedarf haben. Die Verpflichtung der Reedereien gilt für drei Jahre.
Werden bis Mitte März keine Einwände gegen die Vereinbarung erhoben, will die Kommission sie für verbindlich erklären. Im Gegenzug würde sie keine Sanktion für die vermutete Preisabsprache in der Vergangenheit verhängen.
Neben Hapag-Lloyd sind unter anderem auch die dänische Reederei Maersk sowie China Ocean Shipping Group (Cosco) und Hamburg Süd betroffen. (tw)