Brüssel. Die EU-Kommission will im Fall eines Brexits ohne Vertrag Ende März einen völligen Zusammenbruch des Flugverkehrs und Straßentransports zwischen Großbritannien und der EU mit Notmaßnahmen abwenden. Einige Flugverbindungen sollten übergangsweise aufrechterhalten bleiben, schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor. Bedingung wäre, dass Großbritannien ähnliche Rechte einräumt. Möglich wären aber nur Direktflüge, kein Weiterflug in einen Drittstaat. Die EU-Regelung soll für zwölf Monate gelten.
Der Vorschlag ist Teil eines Pakets von 14 Notmaßnahmen für den Fall, dass die Ratifizierung des ausgehandelten Austrittsvertrags in Großbritannien scheitert. Derzeit ist dort keine Mehrheit in Sicht. Platzt der Vertrag, entfiele die vereinbarte Übergangsfrist, in der sich bis mindestens Ende 2020 nichts ändern soll. In dem Fall werden für die Zeit unmittelbar nach dem Austrittsdatum 29. März schwere Verwerfungen befürchtet.
Übergangsregelung für den Straßentransport bis Ende 2019
Zudem enthält das Notfallpaket von 14 Rechtsvorschriften einige Sonderregeln für den Straßengüterverkehr. Im Fall eines Brexits ohne Vertrag wird dieser stark eingeschränkt möglich sein – genauso die Vergabe der notwendigen Lizenzen. Der Vorschlag sieht vor, dass in Großbritannien zugelassene Transportunternehmen für neun Monate weiterhin Güter in die 27 Mitgliedsstaaten befördern dürfen. Großbritannien soll diese Maßnahme im Gegenzug auch für europäische Transportunternehmen gelten lassen.
Diese Sonderregeln für den Straßengüterverkehr sollen nur vorübergehend gelten, damit nach dem Brexit in diesem internationalen Wirtschaftszweig keine rechtliche Unsicherheit entsteht und weiterhin ein Warenaustausch stattfinden kann, betont die Kommission in ihrem Notfallpaket. Denn das EU-Recht hat die alten bilateralen Abkommen über die Beförderungsrechte im Straßenverkehr ersetzt und sie können nicht wiederbelebt werden.
Branchenverband IRU fordert langfristige Planungssicherheit
Die Internationale Straßentransportunion (IRU) begrüßte zwar die Bemühungen der Kommission für Übergangsregelungen, forderte aber langfristige Planungssicherheit. Matthias Maedge, der die Arbeit der IRU in der EU leitet, sagte: „Als Priorität möchte die IRU immer noch, dass das Vereinigte Königreich den Entwurf des Austrittsvertrags akzeptiert.“ Dies würde die Tür für die Vorbereitung des künftigen Beziehungsabkommens zwischen der EU und Großbritannien öffnen und wäre die beste Lösung für den Straßengüterverkehr und Logistiksektor auf beiden Seiten des Ärmelkanals.
Zollbehörden sollen sich für Bürokratie und Kontrollen rüsten
Für die Zollabfertigung schlägt die EU-Kommission vor, dass Zollerklärungen vor der Ausfuhr nach Großbritannien beziehungsweise vor der Einfuhr auf EU-Gebiet eingereicht werden müssen. Darüber hinaus ermahnt die Kommission die EU-Staaten dringend, ihre Grenzbehörden darauf vorzubereiten, dass nach einem No-Deal-Brexit Zölle erhoben werden müssten. Darüber hinaus drohen Kontrollen, die zu langen Wartezeiten an den Grenzen zwischen Großbritannien und der EU führen könnten.
Die fünf größten britischen Unternehmensverbände äußerten sich am Mittwoch entsetzt über den Stillstand im britischen Parlament und warnten eindringlich vor dem sogenannten No-Deal-Szenario. Die Idee, dass dies zu bewältigen wäre, sei unglaubwürdig, erklärten sie gemeinsam. „Es ist klar, dass einfach nicht genug Zeit da ist, um den schwerwiegenden Verwerfungen und Störungen innerhalb von nur 100 Tagen vorzubeugen.“ Auch die EU-Kommission geht davon aus, dass ein Brexit ohne Vertrag in jedem Fall große Schwierigkeiten brächte und die Notfallmaßnahmen nur wenig helfen. (dpa/ag)