Die EU-Kommission untersucht nach Informationen des Branchenverbandes Clecat, ob Schweden gegen die europäischen Kabotage-Vorschriften verstößt. Die Regierung in Stockholm hatte Anfang des Jahres neue, nationale Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 1072/09 erlassen. Darüber hat sich der schwedische Branchenverband SIFA in Brüssel beschwert.
Drei kritische Punkte
Die Kommission prüft jetzt in drei Punkten, ob die schwedische Gesetzgebung mit der genannten Richtlinie übereinstimmt. Zum einen Verlangen die schwedischen Behörden, dass die Fahrer ausländischer Transportfirmen jederzeit alle Dokumente vorlegen können, um die Rechtmäßigkeit einer Kabotagefahrt zu belegen. In Brüssel geht man davon aus, dass Dokumente auch durch den Speditionsbetrieb nachgereicht werden können.Außerdem müssen Fahrer, die nicht gewissermaßen am Straßenrand nachweisen können, dass sie nicht gegen die Kabotagevorschriften verstoßen, ein Bußgeld bis zu 4500 Euro bezahlen. Die Kommission prüft, ob diese Sanktion angemessen ist. Schließlich gehen die schwedischen Behörden davon aus, dass die begrenzte Frist für Kabotagefahrten in dem Moment beginnt, wo ein ausländischer Lkw die schwedische Grenze überquert. Nach der europäischen Rechtslage beginnt die Frist erst in dem Moment, wo die erste Fracht entladen wurde.
Die schwedischen Behörden sollen die Fragen der Kommission bis Mitte August beantworten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden einleiten. (tw)