Brüssel. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat bei der Frage nach den der Möglichkeit von grenzüberschreitenden Fahrten von Lang-LKW keine Entscheidung getroffen. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für einem fraktionsübergreifenden Kompromiss, der alle Passagen zu grenzüberschreitenden Fahrten von LKW aus dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission streicht. Die Kommission wird aufgefordert, zu dieser Frage bis 2016 eine Folgenabschätzung anzufertigen, und aufgrund dieser Studien eventuell einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Damit bleibt die Unsicherheit bestehen, wie legal solche grenzüberschreitenden Fahrten sind. Zwei unterschiedliche Auslegungen des aktuellen Gesetzestextes bleiben bestehen. Für die EU-Kommission sind solche Fahrten nach einer Neuauslegung der ungenau formulierten Gesetzespassage im März 2012 zulässig. Für das EU-Parlament hat EU-Verkehrskommissar Siim Kallas mit der Neuauslegung seine Kompetenzen überschritten, weshalb sie weiter grundsätzlich von einem gesetzlichen Verbot dieser Fahrten ausgehen.
Die Abgeordneten stimmten außerdem über weitere Neuerungen in der Richtlinie 96/53/EC zu Höchstmaßen und -gewichten von LKW ab 3,5 Tonnen ab. Unter anderem sollen LKW vorne und hinten die geltenden Längenhöchstmaße überschreiten dürfen, wenn die Fahrzeuge dadurch aerodynamischer und - bezogen auf die Fahrerkabine - sicherer werden. Am Heck dürfen einklappbare Luftleiteinrichtungen das Fahrzeug um maximal 50 Zentimeter verlängern. Für die Verlängerung des Fahrerhauses ist keine Vorgabe gemacht. Das soll die EU-Kommission später in Absprache mit den EU-Mitgliedsländern in so genannten delegierten Rechtsakten regeln.
Nutzung von 45-Fuß-Container soll grundsätzlich erlaubt werden
Die Nutzung von 45-Fuß-Container soll grundsätzlich erlaubt werden. Die Kommission hatte vorgeschlagen, ihren Einsatz auf Strecken bis zu 300 Kilometer zu begrenzen. Über die grundsätzliche Verlängerung von Satellzügen von 16,50 auf 18,75 Meter, wie es die deutschen Abgeordneten Gesine Meißner (FDP) und Markus Ferber (CSU) vorgeschlagen hatten, soll sich die EU-Kommission im Zuge der Folgenabschätzung zu Lang-LKW Gedanken machen.
Gewichtssensoren sollen verpflichtend in Fahrzeuge eingebaut werden. Der Fahrer soll das Gewicht seines Fahrzeugs angezeigt bekommen. Fahrzeuge, die mit Motoren für alternative Kraftstoffe angetrieben werden, dürfen das zulässige Gesamtgewicht um bis zu einer Tonne überschreiten.
In weiteren Schritten muss jetzt das Plenum des EU-Parlaments - voraussichtlich am 15. April - über die Neuerungen in der genannten Richtlinie abstimmen. Die heutigen Entscheidungen des Verkehrsausschusses gelten dafür als richtungsweisend. Der EU-Ministerrat, mit dem abschließend eine Einigung gefunden werden muss, hat sich noch auf keine Standpunkte festgelegt. (kw)