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EU-Kommission: Sektorales Fahrverbot ist unverhältnismäßig

18.03.2016 11:52 Uhr
EU-Kommission: Sektorales Fahrverbot ist unverhältnismäßig
Die EU hält eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für angemessen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren
© Foto: Panthermedia/Florian H

Laut Kommission verstößt das von Tirol verhängte Fahrverbot gegen EU-Rechtsprechung. Brüssel sucht eine gemeinsame Lösung.

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Brüssel. Das von der Tiroler Landesregierung verhängte sektorale Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn ist in Brüssel skeptisch aufgenommen worden. Es handele sich um eine einseitige Maßnahme der österreichischen Behörden, heißt es in der EU-Kommission. Man unterstütze zwar das Ziel, die Luftverschmutzung im Inntal zu reduzieren, halte die von Tirol ergriffenen Maßnahmen aber nicht für angemessen.

Die Kommission hatte Österreich Anfang der Woche mitgeteilt, dass sie die geplanten Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundsatz der Freizügigkeit hält. „Die Kommission ist der Auffassung, dass der Plan der österreichischen Behörden, ein sektorelles Fahrverbot einzuführen, das Risiko einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freizügigkeit bei der Beförderung von Gütern mit sich bringt. Zumal mögliche Optionen zur Reduzierung der Luftverschmutzung ohne Einschränkung der Freizügigkeit zur Verfügung stehen“, sagte Kommissionssprecher Jakub Adamowicz gegenüber der VerkehrsRundschau. In der Kommission hält man eine weitere Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer und andere Maßnahmen für mindestens genauso geeignet, das anvisierte Ziel zu erreichen. Das entspreche auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die Kommission wolle aber weiter versuchen, mit den österreichischen Behörden „eine geeignete Lösung zu finden“.

Österreich hat der Kommission mitgeteilt, dass auf dem Streckenabschnitt zwischen Langenkampfen und Ampass der Lkw-Verkehr ab Juli 2016 stufenweise verboten werden soll. Betroffen sind alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Ab Juli dürfen zunächst Lkw bis zur Euro-II-Norm nicht mehr auf diesem Streckenabschnitt verkehren. Bis 2023 wird das Fahrverbot bis zur Euro-IV-Norm ausgeweitet. Für bestimmte Fracht gilt das Fahrverbot unabhängig von der Euro-Norm. Ausnahmen gelten insbesondere für den lokalen und regionalen Lieferverkehr.  (tw)

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