Brüssel. Beinahe zeitgleich mit der deutschen Entscheidung, die Grenzkontrollen in der Corona-Krise wieder zu lockern, hat die EU-Kommission am Mittwoch ein entsprechendes Konzept für alle Mitgliedstaaten vorgelegt. Sie erinnert darin an den Geist von Schengen und gibt Empfehlungen für eine vorsichtige Rückkehr in die Normalität – auch beim Güterverkehr. Brüssel will die EU-Länder einerseits dabei unterstützen, Reisebeschränkungen aufzuheben und den Tourismus mit dem notwendigen Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie soweit wie möglich wieder anzukurbeln.
Kommission empfiehlt erneut Green Lanes für Lkw
Die Corona-Pandemie ist allerdings noch nicht überwunden: Die EU-Kommission warnt in ihren Vorschlägen für schrittweise und koordinierte Grenzöffnungen deshalb andererseits, dass der langsam wieder zunehmende Personenverkehr nicht zulasten des Güterverkehrs gehen dürfe. In nächster Zeit sollten die Mitgliedstaaten verstärkt darauf achten, weiterhin einen ungehinderten Warenfluss und sichere Lieferketten zu gewährleisten.
Dabei pochte sie nochmals auf die Einrichtung beziehungsweise Nutzung sogenannter Sonderfahrspuren für Lkw, auf denen der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern solle – sogenannte Green Lanes. Auch multimodale Knotenpunkte wie Häfen oder Containerterminals seien wichtig, um weiterhin einen funktionierenden Warenverkehr aufrechtzuhalten.
EU-Vorschriften für Straßengüterverkehr sollen wieder gelten
Während des schrittweisen Übergangs und entsprechend den Empfehlungen der Behörden sollten Gesundheitskontrollen bei Lkw-Fahrern schrittweise reduziert und systematische Quarantänen, die unabhängig von Symptomen und Testergebnissen stattfinden, aufgehoben werden, lautet ein EU-Vorschlag. Bestimmte Länder sollten auch nicht mehr nur in Konvois durchquert werden dürfen. „Die Bewegungsfreiheit wichtiger Beschäftigter im Verkehrssektor muss gewährleistet sein“, heißt es.
Es sollte zudem wieder Lkw-Fahrverbote geben, wenn der Verkehrsfluss dies zulasse. Viele Mitgliedstaaten hatten seit März vorübergehende Ausnahmen geschaffen oder die Kontrollen im Straßengüterverkehr ausgesetzt, damit es nicht zu Engpässen bei der Versorgung kommt. Überdies betont die Kommission in ihrem Grenzkonzept, dass die Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeit-Regelungen ab Juni stärker harmonisiert und auf das Notwendigste beschränkt werden sollten, um zu einheitlichen und leicht durchsetzbaren EU-Vorschriften zurückzukehren. (ag)