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EU-Kommission ermahnt Deutschland wegen Stickstoffdioxid-Belastung

08.07.2015 11:20 Uhr
EU-Kommission ermahnt Deutschland wegen Stickstoffdioxid-Belastung
Eine Maßnahme gegen die Verschmutzung könnte die Ausweitung der Umweltzonen sein
© Foto: dapd/Sebastian Willnow

In mehr als 30 deutschen Städten und Ballungsräumen wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid regelmäßig überschritten. Hauptquelle der Verschmutzung sind Diesel-Fahrzeuge.

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Berlin/Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der seit Jahren anhaltenden Überschreitung des Grenzwerts für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) gerügt. Die Bundesregierung habe es versäumt, ausreichende Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung mit dem gesundheitsschädigenden Gas zu ergreifen, heißt es in einem Mahnschreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das „Focus Online“ am Dienstag zuerst berichtete. Hauptquellen der NO2-Verschmutzung in Deutschland sind den Angaben zufolge Diesel-Fahrzeuge.

Stinker aus Innenstädten verbannen

„Die Automobilhersteller stehen in der Pflicht, bei der Fahrzeugkonzeption Mobilität und Gesundheitsschutz besser zu vereinbaren“, erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf Anfrage. Denkbar sei auch eine „entsprechende Fortentwicklung der Umweltzonen“. Darüber führe das Ministerium Gespräche mit den Ländern, die für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte verantwortlich seien. Entsprechende Regelungen in Bezug auf die Umweltzonen würden die Länder in die Lage versetzen, „Fahrzeuge mit hohen Emissionen aus Innenstädten zu verbannen“. Denn auch die Bewohner von Städten hätten ein Anrecht auf saubere Luft.

Die Bundesregierung hatte der Kommission mitgeteilt, sie rechne in 23 der insgesamt 33 betroffenen Gebiete nicht vor dem Jahr 2020 mit einer Einhaltung des bereits seit zehn Jahren geltenden NO2-Grenzwerts. Zu diesen 23 Gebieten zählen unter anderem Stuttgart, Köln, Berlin, München, Dortmund, Kassel, Hagen und Mainz.

Vertragsverletzungsverfahren droht

Die Bundesregierung hat jetzt bis zur zweiten Augusthälfte Zeit, auf die Mahnung zu antworten. Sollte Deutschland nicht in der gewünschten Form reagieren, behält sich die Kommission vor, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Bei der EU-Kommission hieß es am Dienstag, die Kommission habe kein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten gefordert: „Es ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, welche Maßnahmen sie gegen die Umweltverschmutzung ergreifen.“

Laut Bundesumweltministerium ist Deutschland nicht das einzige EU-Land, in dem der Grenzwert überschritten wird. Betroffen seien auch Portugal, Italien, Großbritannien, Spanien und Frankreich, hieß es.  (dpa)

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