Luxemburg. Mehrere Fluggesellschaften müssen wegen ihrer angeblichen Beteiligung an einem Frachtkartell vorerst keine Geldbußen zahlen. Das Gericht der Europäischen Union erklärte am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission aus formalen Gründen für nichtig, der 13 Luftfahrtunternehmen Geldbußen von insgesamt 790 Millionen Euro auferlegt hatte. Damit wurde den Klagen der Airlines stattgegeben, wie das Gericht in Luxemburg mitteilte.
Den Fluggesellschaften wird vorgeworfen, von 1999 bis 2006 die Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge abgesprochen zu haben. Dies soll zulasten von DB Schenker gegangen sein, der Frachttochter der Deutschen Bahn. Die Deutsche Lufthansa war in dem EU-Kartellverfahren als Kronzeugin von Geldbußen verschont worden.
Das EU-Gericht begründete seine Entscheidung mit Widersprüchen im Geldbußen-Beschluss der Kommission. So beziehe sich die Begründung des Beschlusses vom November 2010 auf ein einziges Kartell. In der Verfügung des Beschlusses werde dagegen auf vier verschiedene Verstöße Bezug genommen, so das Gericht.
Die EU-Kommission kann gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Die Deutsche Bahn hatte sich unlängst mit den Unternehmen All Nippon Airways, SAS und Cargolux in den USA außergerichtlich geeinigt. Mit anderen Fluggesellschaften führt sie noch Verhandlungen über Schadenersatz. (dpa)