Wien/Luxemburg. EU-Richter sollen über die Rechtmäßigkeit des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) entscheiden. Ein slowenisches Transportunternehmen hat gegen Österreich geklagt und das Bezirksgericht Bleiburg in Kärnten hat aus diesem Grund den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer Entscheidung angerufen. Es geht laut der „Tiroler Tageszeitung“ um die Strafbestimmungen bei der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitskräften.
Österreichs Behörden können seit Anfang des Jahres Konten von Auftraggebern blockieren oder eine finanzielle Sicherheitsleistung einfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gegen das LSD-BG verstoßen wurde und Vollstreckungsschwierigkeiten zu erwarten sind – zum Beispiel, weil der Auftraggeber im Ausland sitzt. Der EuGH soll nun Klarheit schaffen, ob diese gesetzlichen Regelungen mit der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.
Geklärt werden sollen laut der „Tiroler Tageszeitung“ in diesem Zusammenhang, ob eine Sicherheitsleistung für eine möglicherweise später ausgesprochene Strafe erhoben werden darf und ob Zahlungsstopp und Sicherheitsleistung allein deshalb verhängt werden können, weil der Unternehmer seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat. (mf/ag)