Wien. Die beiden Regierungsparteien im österreichischen Parlament, ÖVP und SPÖ, haben im Verkehrsausschuss des Parlaments einen Initiativantrag für eine Änderung im Güterbeförderungsgesetz aus dem Jahr 1995 eingebracht. Im Gesetz soll nun explizit niedergeschrieben werden, dass künftig Frachtdokumente nicht mehr nur in Papierform, sondern auch elektronisch mitgeführt werden können. Bei Fahrzeugkontrollen sollen sie den Behörden präsentiert, aber nicht notwendigerweise ausgedruckt werden müssen, heißt es im Initiativantrag. Damit würde man im Gesetz der aktuellen Entwicklung Rechnung tragen. Die Initiative wurde einstimmig verabschiedet.
Wann die neue Bestimmung in Kraft tritt, ist allerdings noch offen. Zunächst muss aus dem Initiativantrag eine gesetzliche Vorlage formuliert werden, die dann im Parlament diskutiert wird und danach in den Bundesrat kommt. Aus diesem Grund lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch kein festes Datum nennen.
Änderungen gibt es auch im Bereich Kabotage. Hier soll eine eindeutige Mitführverpflichtung von Belegen zur lückenlosen Kontrolle während einer Kabotagefahrt festgelegt werden, da die „entsprechende EU-Verordnung offen lässt, ob nicht auch eine nachträgliche Vorlage in bestimmten Fällen zulässig ist“, heißt es im Antrag. Fehlen die Belege im Rahmen einer Kontrolle, ist dies künftig ein eigener Straftatbestand. (mf/sno)