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Erweiterte Fahrverbote in den Sommerferien

28.06.2017 15:25 Uhr
Erweiterte Fahrverbote in den Sommerferien
Um Staus im Sommerreiseverkehr vorzubeugen, dürfen Lkw an den Samstagen in den Sommerferien nur eingeschränkt fahren
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bodo Marks

Ferienzeit ist Stauzeit: Um hochfrequentierte Strecken zu entlasten, gilt dort für die meisten Lkw an den Samstagen während der Sommerferien ein zusätzliches Fahrverbot.

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Berlin/Münster. Vergangene Woche haben in den ersten Bundesländern die Sommerferien begonnen. Mit Beginn der Hauptreisezeit müssen sich Lkw-Fahrer und Speditionen auf erweiterte Fahrverbote einstellen. Darauf weist das Polizeipräsidium Münster in einem aktuellen Rundschreiben hin. Mit der Ferienreiseverordnung ergänzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das ganzjährig bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Damit soll der Fernreiseverkehr im Sommer entlastet werden.

Fahrverbot an allen Samstagen von Juli bis August

Zusätzlich zum geltenden Wochenendfahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern unabhängig vom Gewicht in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Die Verbote gelten auf hoch belasteten Strecken, die von den einzelnen Ländern ausgewählt wurden, jeden Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Die Polizei Münster weist außerdem darauf hin, dass solche Ferienfahrverbote in ähnlicher Form auch in vielen europäischen Nachbarländern gelten. Einen Überblick über alle bestehenden Fahrverbote und betroffenen Streckenabschnitte erhalten Leser der VerkehrsRundschau im Fahrverbotskalender auf VerkehrsRundschau plus. (jt)

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KOMMENTARE


Steve Heword

28.06.2017 - 20:34 Uhr

Ich finde es soll allgemein Fahrverbot ab samstag 12 Uhr geben , Grund ist ,das die Speditionen den Fahrer ausnutzen , bekommst teilweise den Samstag nicht bezahlt, es reicht doch schon das wir Kraftfahrer, einige von Sonntag abend auf Tour sind oder ebend Montag früh losfahren und sind die ganze Woche unterwegs, ich habe teilweise jeden tag 15 Stunden auf der Uhr und 40 stundenwoche bekomme ich nur bezahlt, schade das es keine bestimmte Gesetze für den Kraftfahrer gibt,,,,,,,,,,,,


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