Berlin/Münster. Vergangene Woche haben in den ersten Bundesländern die Sommerferien begonnen. Mit Beginn der Hauptreisezeit müssen sich Lkw-Fahrer und Speditionen auf erweiterte Fahrverbote einstellen. Darauf weist das Polizeipräsidium Münster in einem aktuellen Rundschreiben hin. Mit der Ferienreiseverordnung ergänzt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das ganzjährig bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Damit soll der Fernreiseverkehr im Sommer entlastet werden.
Fahrverbot an allen Samstagen von Juli bis August
Zusätzlich zum geltenden Wochenendfahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, dürfen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern unabhängig vom Gewicht in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Die Verbote gelten auf hoch belasteten Strecken, die von den einzelnen Ländern ausgewählt wurden, jeden Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.
Die Polizei Münster weist außerdem darauf hin, dass solche Ferienfahrverbote in ähnlicher Form auch in vielen europäischen Nachbarländern gelten. Einen Überblick über alle bestehenden Fahrverbote und betroffenen Streckenabschnitte erhalten Leser der VerkehrsRundschau im Fahrverbotskalender auf VerkehrsRundschau plus. (jt)
Steve Heword