Erneuerung der De-Minimis-Verordnung nicht gut genug
Laut Plänen der EU-Kommission soll die Höchstgrenze von De-Minimis-Beihilfen für Unternehmen des Straßengüterverkehrs ab 2024 deutlich steigen. Bund und Verbände begrüßen das zwar grundsätzlich, äußern aber auch Kritik.
Staatliche Beihilfen sind der EU aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eigentlich ein Dorn im Auge. Wenn es allerdings um relativ geringe Summen geht, sind sie erlaubt und müssen auch nicht extra von der EU-Kommission gebilligt werden. So sieht es die sogenannte De-Minimis-Verordnung vor, die 2006 das erste Mal auf EU-Ebene verabschiedet wurde. 2013 wurde sie erneuert, und jetzt steht wieder eine Erneuerung an. Denn die aktuellen Regelungen laufen mit Ende des Jahres aus.
Die EU-Kommission hat deshalb einen ersten Entwurf vorgelegt, wie sie De-Minimis weiterführen möchte. Eine der Neuerungen betrifft die…