Berlin. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt auch in diesem Jahr den Einbau von Abbiegeassistenten. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen. Das De-Minimis-Programm zur Unterstützung von Maßnahmen für Sicherheit und Umwelt für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs läuft bereits seit vergangener Woche. Auch Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen werden darüber wieder gefördert. Am 21. Januar folgt das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ für alle anderen: Neue Anträge für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit mindestens neun Sitzplätzen können gestellt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen steht auf zwei Säulen:
- Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen seit 7. Januar wieder über das De-Minimis-Programmfördern lassen.
- Alle anderen (unter anderem kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme" fördern lassen. Die Förderperiode startet hier am 21. Januar. Im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ sind für 2022 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.
Wo kann man eine Förderung beantragen?
Anträge können jeweils beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Rückfragen zur Förderung und zur „Aktion Abbiegeassistent“ können per Mail an das BMDV gestellt werden: unter abbiegeassistent@bmdv.bund.de.
Wann sind Abbiegeassistenten bei Lkw Pflicht?
Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkel-Assistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. (ste)