Frankfurt am Main. Die Entscheidung im Streit zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Deutschen Bahn um Millionenzahlungen für die Nutzung des Schienennetzes ist vertagt. Das Landgericht Frankfurt wartet nach Angaben vom Donnerstag zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab, das noch im laufenden Jahr erwartet wird.
Der EuGH prüft auf Veranlassung des Landgerichts Berlin, wie die nationalen Eisenbahnrichtlinien und Entgeltregelungen ausgestaltet sind. Zu klären ist, ob nationale Zivilgerichte diese Regelungen auf Grundlage von Kartell- und Vertragsrecht überhaupt auslegen dürfen.
Land Sachsen-Anhalt fordert Millionen
In dem Frankfurter Fall fordert das Land Sachsen-Anhalt von dem Staatskonzern inklusive Zinsen 240 Millionen Euro, weil die DB Netz über Jahre hinweg zu hohe Trassenpreise gefordert haben soll (Az.: 2-03 O 517/15).
Die Netzgesellschaft der Deutschen Bahn stellt allen Betreibern – auch eigenen Bahn-Töchtern – pro Zugfahrt Trassengebühren in Rechnung. Von 2003 bis 2011 wurden zusätzlich sogenannte Regionalfaktoren fällig, um angeblich nicht wirtschaftliche Strecken weiter betreiben zu können. Mit diesen Zuschlägen für weniger stark befahrene Strecken sollte deren Instandhaltung finanziert werden.
Nach Berechnungen der Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt (Nasa) legte die Deutsche Bahn bis zu 40 Prozent des regulären Trassenentgelts oben drauf. Das Geld sei dann aber gar nicht in die maroden Strecken investiert worden. Es ist nicht die erste Klage gegen die Bahn zu diesen Regionalzuschlägen. (dpa)