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DSLV kritisiert Verschleppung von Korrekturen beim Mindestlohngesetz

27.04.2015 15:04 Uhr
DSLV kritisiert Verschleppung von Korrekturen beim Mindestlohngesetz
DSLV-Präsident Mathias Krage wirft der Bundesregierung mangelnden wirtschaftspolitischen Mut vor
© Foto: VR/Michael Cordes

Der Speditions- und Logistikverband zeigt sich über die ergebnislosen Beratungen zur Korrektur des MiLoG enttäuscht und hält an seiner Forderung zur Streichung oder Abmilderung der Auftraggeberhaftung fest.

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Bonn. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat sich nach den ergebnislosen Beratungen des Koalitionsausschusses über Korrekturen am Mindestlohngesetz (MiLoG) enttäuscht gezeigt. DSLV-Präsident Mathias Krage sprach von mangelndem wirtschaftspolitischem Mut der Bundesregierung. Der Verband betonte einmal mehr, wie sehr Spediteure in ihrem täglichen Massengeschäft durch die weitreichende Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz gefährdet werden. Aus diesem Grund hatte der DSLV wiederholt deren Abschaffung, mindestens jedoch eine Entschärfung gefordert.

Die Hoffnung des Verbandes hatte sich zuletzt darauf gestützt, dass der Koalitionsausschuss bei seinem jüngsten Treffen die notwendigen Korrekturen am MiLoG beschließen würde, zumal die Bedenken von weiten Teilen der Union und der Wirtschaft geteilt werden. Entsprechend verständnislos reagierte nun DSLV-Präsident Mathias Krage darauf, dass das Treffen zu keinem greifbaren Ergebnis führte: „Die gegenwärtige Regelung birgt erhebliche finanzielle Risiken für die Unternehmen. Das Mindestlohngesetz ist deshalb dringend korrekturbedürftig“, führte er an. Die Politik könne und dürfe nicht die Augen vor den offensichtlichen Missständen in Form einer exzessiven Auftraggeberhaftung und einer überbordenden Bürokratie verschließen.

Neben der Streichung oder Abmilderung der Auftraggeberhaftung macht sich der DSLV dafür stark, dass Transit- und grenzüberschreitende Verkehre vollständig aus dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes herausgenommen werden. Darüber hinaus sei eine Entlastung der Arbeitgeber durch Streichung unnötiger Dokumentationspflichten unabdingbar. Auch die Gehaltsschwelle von derzeit 2958 Euro, die Dokumentationspflichten bezüglich des Mindestlohns auslöse, sei inakzeptabel und auf 1900 Euro zu reduzieren. (sno)

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