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DSLV kritisiert Mindestlohngesetz

18.09.2014 16:53 Uhr
DSLV kritisiert Mindestlohngesetz
DSLV-Präsident Mathias Krage lobte ausdrücklich die Ernennung von Dorothee Bär zur Parlamentarischen Staatssekretärin
© Foto: DSLV/Sepp Spiegl

Zur Eröffnung des DSLV-Unternehmertages weist Verbandspräsident Mathias Krage auf Risiken der Generalhaftung hin.

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Berlin. Der Präsident des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), Mathias Krage, übte heftige Kritik an dem im Juli vom Bundesrat beschlossenen Mindestlohngesetz. „Das Gesetz beschädigt nicht nur die Tarifautonomie, sondern lässt Spediteure und Logistiker in eine unkalkulierbare Haftungsfalle laufen“, kritisierte Krage anlässlich der Eröffnung des DSLV-Unternehmertages in Berlin.

Kern der Kritik sei nicht der ab 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn, sondern die Einführung einer Generalhaftung für Unternehmen, die Dritte beauftragen, betonte Krage. Dass ein Auftraggeber die Verantwortung dafür übernehmen müsse, dass in der gesamten Nachunternehmerkette der Mindestlohn zu zahlen ist, berge laut Krage „ein nahezu untragbares wirtschaftliches Unternehmensrisiko.“

Während der Pressekonferenz unmittelbar vor Eröffnung des DSLV-Unternehmertages ging Krage auch auf die Pläne der Bundesregierung ein, die LKW-Maut schrittweise auszuweiten. Dass die Maut mit der Einführung neuer Mautsätze ab 1. Januar 2015, der Ausdehnung auf weitere 1000 Kilometer Bundesstraße ab 1. Juli 2015 und der Ausweitung auf LKW ab 7,5 Tonnen zum 1. Oktober 2015 in drei Schritten verändert werde, „sendet die falschen Signale an den Markt“, kritisierte der DSLV-Präsident. Dies erschwere die Verhandlungen von Transportverträgen für die Unternehmer. Besser wäre es gewesen, die Auweitung in zwei Schritten vorzunehmen.

Lob erhielt die Bundesregierung für Ihren Entschluss zur Fortschreibung des Aktionsplans Güterverkehr. Die Ernennung der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär, zur Logistikbeauftragten der Bundesregierung bezeichnete Krage als „sehr gute Wahl“. (diwi)

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