Bonn. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat ein Positionspapier zu sozialen Missständen, illegalem Verhalten und Wettbewerbsverzerrungen im nationalen und europäischen Straßengüterverkehr veröffentlicht. Damit reagiert er auf die anhaltende Debatte über die zunehmenden kriminellen Praktiken vor allem osteuropäischer Fuhrunternehmer etwa bei Kabotage-Verkehren und die Kritik an angeblich wirkungslosen Gesetzen und unzureichenden Kontrollen.
In dem Positionspapier stellt der DSLV klar, dass er sämtliche Maßnahmen des Gesetzgebers gegen soziale Missstände und illegales Handeln im nationalen und internationalen Straßengüterverkehr unterstützt. Der mehrmonatige Einsatz von Fahrern, die währenddessen ausschließlich in ihren Fahrzeugen leben und arbeiten, und die vorsätzliche Umgehung von Sozialvorschriften seien ebenso gesetzlich zu bekämpfen wie die illegale Kabotage, heißt es.
Der DSLV fordert zu diesem Zweck die Festschreibung und Überwachung EU-weit harmonisierter Sozialstandards, insbesondere eine einheitliche Regelung zum Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw. Diese müsse die persönliche Entscheidungsfreiheit der Fahrer berücksichtigen und dürfe eine fallweise Übernachtung im Fahrzeug nicht grundsätzlich verbieten. Er verlangt zudem die einheitliche und verstärkte Überwachungen von Kabotage-Verkehren mittels IT-basierter Technik sowie die konsequente Ahndung von Verstößen, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen und europäischen Markt einzudämmen.
Der Speditionsverband will die grundsätzlichen Ziele gesetzlicher Mindestlohnregelungen eigenen Angaben zufolge unterstützen, damit Fahrer auskömmlich bezahlt würden. Gesetzliche Regelungen müssen demnach die jeweiligen nationalen Standards und Lebenshaltungskosten berücksichtigen und dürfen international arbeitsteiliges Wirtschaften nicht behindern.
DSLV warnt vor pauschalen Anschuldigungen
Zuletzt warnen die Interessenvertreter davor, rechtswidriges Verhalten mit etablierten Prozessen des internationalen, arbeitsteiligen Güterverkehrs in Europa gleichzusetzen. Weder basiere die Beauftragung ausländischer Transportunternehmen für die Durchführung von Ziel- und Quellverkehren nach und von Deutschland grundsätzlich auf Dumpinglöhnen, noch würden durch den Abschluss von Werkverträgen zwischen Auftraggebern und Dienstleistern bewusst und automatisch Arbeitnehmer benachteiligt, heißt es. (ag)