Brüssel. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 120 Stundenkilometer für leichte Nutzfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen wird es, anders als vom Europaparlament gefordert, in der EU erst einmal nicht geben. Darauf haben sich Verhandlungsführer von Parlament und der EU-Mitgliedsländer in so genannten Trilogverhandlungen gestern geeinigt. „Die Geschwindigkeitsbegrenzer sind eine Bevormundung der Fahrer von Nutzfahrzeugen, für den Klimaschutz aber völlig unbrauchbar – es war richtig, diese zu verhindern“, kommentiert das Ergebnis der umweltpolitische Sprecher der Liberalen, Holger Krahmer (FDP), der an den Verhandlungen teilgenommen hatte.
Festlegung nur bis 2020
Dabei ging es hauptsächlich um die Festlegung der CO2-Ziele für Vans. Für 2020 wurde das Ziel von 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer bestätigt. Bis 2015 soll die EU-Kommission prüfen, ob bis 2025 der CO2-Ausstoß auf einen Wert zwischen 105 und 120 g/km gesenkt werden kann. Bis zum heutigen Mittwoch hatte es darüber Streit unter den Parlamentsvertretern gegeben. Sozialisten, Grüne und Linke hatten gefordert, sich schon jetzt verbindlich auf diese Werte für 2025 festzulegen. „Die Einführung neuer Zielvorgaben für 2025 ohne eine Folgenabschätzung wäre politische Willkür und hat in diesem Text nichts zu suchen. Es ging lediglich darum, die Erreichbarkeit des 147-Gramm-Ziels zu bestätigen. Das ist uns gestern gelungen“, so Krahmer.
Neuer Testzyklus
Ähnlich wie PKW sollen auch Vans nach Einführung des neuen internationalen Testzyklus (WLTP) mit dessen Methoden auf ihre CO2-Bilanz getestet werden. Abweichungen zu den heutigen Werten müssen Rechnung getragen werden. Der europäische Umweltverband Transport & Environment zeigt sich enttäuscht über den Kompromiss. Die Verringerung des CO2-Ausstoßes bei Vans werde mit den jetzt gefassten Beschlüssen „im Schneckentempo“ vorangehen. Für PKW habe sich die EU auf ein viel ambitionierteres Vorgehen geeinigt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Trilogverhandlungen sind Dreiertreffen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission. Zweck ist der schnelle Abgleich von Standpunkten. Entscheidungen fällen die Verhandlungsführer von Parlament und EU-Mitgliedsländern. Alle Entscheidungen aus einem Trilog müssen noch einmal offiziell von Rat und Parlament bestätigt werden. (kw)