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Dieselfahrverbote: So reagieren die Logistikverbände

28.02.2018 10:44 Uhr
Diesel-Fahrverbot
Beim Thema Dieselfahrverbote hoffen die Verbände auf das Augenmaß der Kommunen
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für zahlreiche Diskussionen. Die Transport- und Logistikverbände hoffen vor allem bei den Kommunen auf Fingerspitzengefühl.

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Berlin. Die am Dienstag getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Diesel-Fahrverbote in Städten sorgt weiterhin für reichlich Diskussionsstoff und ruft auch die Transport- und Logistikverbände auf den Plan. So betrachtet unter anderem der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) die möglichen Folgen mit Sorge. „Sollten die Kommunen das Urteil jetzt als Grundlage für weitere Verkehrsbeschränkungen nutzen, werden Speditionen und Paketlogistiker trotz moderner Fahrzeugflotten ihren Versorgungsauftrag für den innerstädtischen Handel und die Wohnbevölkerung nur noch eingeschränkt erfüllen können“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Dieselfahrzeuge, die heute in der City-Logistik eingesetzt würden, erfüllten überwiegend sehr hohe Emissionsstandards. Bei Fahrverboten drohten demnach nicht nur Versorgungsengpässe. Auch technisch hochwertige und bereits emissionsarme Diesel-Fahrzeuge jüngerer Generationen würden unmittelbar entwertet. Der DSLV begrüße deshalb zumindest den vom Gericht im Urteil verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der die Städte zwingen soll, Maßnahmen und Konsequenzen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Hierzu gehöre auch die sukzessive Ausdehnung von Fahrverboten, die zunächst nicht für moderne Euro-5-Lieferfahrzeuge gelten sollen.

„Die vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte Pressemittelung macht deutlich, dass mit der gestrigen Entscheidung keine Kommune in Deutschland verpflichtet wird, Dieselfahrverbote einzuführen”, kommentierte Adolf Zobel, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer im Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) die Entscheidung. Das Gericht habe zwar festgestellt, dass die Kommunen zwecks Einhaltung der von der EU vorgegebenen NOx-Emissionsgrenzwerte bei Luftreinhaltungsplänen auch Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen von Dieselfahrzeugen zu prüfen hätten. Zu beachten sei aber, dass die vom Gericht erwähnten Emissionsnormen ausschließlich Pkw-Normen sind. „Bei der Übertragbarkeit auf den Lkw ist insbesondere bemerkenswert, dass Dieselfahrverbote 'unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit' betrachtet werden müssen”, sagte Zobel weiter. Die Tatsache, dass jede Kommune zur Versorgung der Bevölkerung ebenso wie bei der Entsorgung auf den Lkw angewiesen sei und bleibe, zeige das Abwägungsproblem, vor dem jede Kommune auch in der nahen Zukunft stehen werde. „Schließlich bleibt ein flächendeckender Einsatz alternativer Antriebsformen erst der noch etwas ferneren Zukunft vorbehalten”, betonte Zobel.

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) hält pauschale Fahrverbote ebenfalls für den falschen Weg. „Sie führen zur Entwertung und Planungsunsicherheit bei Autofahrern und Gewerbe“, sagte DVF-Präsidiumsvorsitzender Ulrich Nußbaum. Richtig sei jedoch, dass der Verkehrssektor insgesamt nachhaltiger werden müsse. „Damit Verbote eine vorübergehende Maßnahme bleiben, müssen alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswege, zur Modernisierung der Fahrzeugflotten, zur digitalen Vernetzung und zur Vernetzung der Verkehrsträger ausgeschöpft werden“, betonte er.

Digitalisierung als Alternative zu Fahrverboten

Die Bundesvereinigung Logistik (BVL) hat in seiner Reaktion ebenfalls für differenzierte Entscheidungen mit Augenmaß plädiert und auf Alternativen zu Diesel-Fahrverboten hingewiesen. So könne unter anderem die Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag für eine Verbesserung der Luftqualität leisten, unter anderem im Rahmen einer Verkehrsflussoptimierung durch eine intelligente Ampelschaltung. Darüber hinaus seien Kooperationen im Bereich der letzten Meile ein gutes Mittel, um Fahrten in Ballungsräumen zu optimieren. Kein Antrieb sei alternativlos, betonte die BVL. Es gehe nicht um Benziner, Diesel oder E-Auto, sondern um die schlaueste, effektivste und umweltschonendste Kombination bewährter und neuer Technologien.

Der Verband Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen (VSL NRW) hat ebenfalls auf die Entscheidung reagiert und sich strikt gegen Fahrverbote in Innenstädten ausgesprochen. Der Lkw sei ein notwendiges Instrument im Zustellverkehr der Innenstädte und könne nicht behindert werden. Eher müsse darauf gesetzt werden, dass der technische Fortschritt bei der Weiterentwicklung der Motoren bessere Abgaswerte hervorbringe, hieß es im Positionspapier des Verbandes. Ein Fahrverbot würde nur zu Umwegverkehren führen und damit einen noch höheren Abgasausstroß auf eine größere Fläche verteilen. „Die staatliche Förderung von Elektro-Lkw und Hybridfahrzeugen sowie staatliche Anreize zur Ausstattung von Motoren mit besseren Euronormen wären hier der richtige Weg“, betonte Rüdiger Ostrowski, Geschäftsführer des Verbandes, in einem Pressegespräch.

Appell an die Umsicht der Kommunen

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) appelliert anlässlich der Leipziger Entscheidung an die Kommunen, umsichtig mit der ihnen damit übertragenen Verantwortung umzugehen. Insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse beachtet werden. Unüberlegter Aktionismus dürfe jetzt nicht dazu führen, dass für Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 Fahrverbote verhängt werden, betonte die AMÖ. Wirtschaftsverkehre müssten komplett oder wenigstens Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Wirtschaftsverkehr von Fahrverboten ausgenommen werden.

Entscheidung als Chance für den KEP-Mittelstand

Ganz andere Aspekte beleuchtet der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP). Er sieht in der Entscheidung eine große Chance für den regionalen KEP-Mittelstand. Die Mitglieder des BdKEP, überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen, arbeiteten besonders im urbanen Umfeld teilweise schon seit Jahren an umweltfreundlichen Lieferkonzepten. Auch Themen wie Elektromobilität, der Einsatz von Lastenrädern sowie die Umsetzung neuer Lieferkonzepte stünden im Fokus. Das Urteil müsse nun dabei helfen, die Akzeptanz und Unterstützung dieser Konzepte in den Kommunen, der Wirtschaft und bei den Bürgern zu stärken, führte der Verband an.

„Wir kritisieren das Urteil“, betonte hingegen Marten Bosselmann, Geschäftsführer des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK), gegenüber der VerkehrsRundschau. Fahrverbote stellten aus Sicht des BIKE keine Lösung dar. Kleine Geschäfte und Gewerbetreibende , aber auch die Endverbraucher seien auf die Belieferung durch KEP-Dienste angewiesen. „Entscheidend wird sein, wie das Urteil nun in den Kommunen umgesetzt wird“, sagte Bosselmann. Hier erhoffe er sich „Augenmaß“, insbesondere aber auch entsprechende zeitliche Übergangsfristen. „Fünf bis sechs Jahre Übergangszeit wären aus Sicht der KEP-Branche wünschenswert“, führte er an. (sno)

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KOMMENTARE


Martin

03.03.2018 - 07:32 Uhr

ja klar, für die geldscheffelnden logistikunternehmen wieder mal extrawürste braten.


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