Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen will höchstrichterlich klären lassen, ob nach jetziger Rechtslage bei hoher Luftverschmutzung Dieselfahrverbote verhängt werden können. Diese Frage werde dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgelegt, teilte das NRW-Umweltministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Zuvor hatte ein Gericht das Land NRW dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf so zu ändern, dass die Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid so schnell wie möglich eingehalten werden. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die DUH klagt auch in Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln wegen fortgesetzter Überschreitungen der Schadstoff-Grenzwerte in der Luft. Als Verursacher von hohen Stickstoffdioxid-Werten gelten vor allem Dieselfahrzeuge. Auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge müssten „ernstlich geprüft und abgewogen werden“, hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erklärt.
Die Landesregierung will vom obersten Verwaltungsgericht klären lassen, inwieweit bei gegebener Verhältnismäßigkeit nach jetziger Rechtslage ein Dieselfahrverbot durch das Zeichen „Verbot für Kraftwagen“ mit entsprechendem Zusatzzeichen angeordnet werden könne. (dpa/ag)