Die Monatsrechnung muss aufgehen
Seit es das Mindestlohngesetz gibt, ist ungewiss gewesen, ob auch Bereitschaftszeiten mit 8,50 Euro je Stunde vergütet werden müssen. Nun sorgt das Bundesarbeitsgericht endlich für Rechtssicherheit.
Seit es das Mindestlohngesetz gibt, ist ungewiss gewesen, ob auch Bereitschaftszeiten mit 8,50 Euro je Stunde vergütet werden müssen. Nun sorgt das Bundesarbeitsgericht endlich für Rechtssicherheit.
Böblingen;Hünxe
Accra
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