Die 7 wichtigsten Änderungen
Am 28. April ist die reformierte Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft getreten. Radfahrer sollen damit besser geschützt werden, für Lkw-Fahrer bedeutet sie vor allem härtere Strafen und höhere Bußgelder bei Verstößen. Ein Überblick.
1 Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Rad- oder Fußverkehr zu erwarten ist. Sonst drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
2 Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war nur ein "ausreichender" Abstand vorgeschrieben.
3 Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genauso bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
4 Falschparken wird insgesamt wesentlich teurer. Bei Geh- und Radwegen kostet es nun 55 Euro. Wenn dabei jemand behindert oder gefährdet wird, wird eine höhere Strafe fällig - bis zu 100 Euro - und bringt einen Punkt. Dasselbe trifft auf das Parken oder Halten in der…