Rotterdam. Ein Berufungsgericht in Rotterdam hat Bußgelder, die gegen ein niederländisches Straßengütertransportunternehmen wegen nachweislichen Betrugs mit manipulierten Tachographen verhängt worden waren, für unrechtmäßig erklärt. Die staatlichen Kontrolleure hätten bei der Beweisaufnahme Verfahrensfehler gemacht, begründeten die Richter ihr Urteil. Die Bußgelder in Höhe von viermal 4400 Euro müssen an das Transportunternehmen zurückgezahlt werden.
Der Betrug war den Kontrolleuren der staatlichen Aufsichtsbehörde ILT bei einer Durchsuchung des Transportunternehmens 2017 aufgefallen. Daraufhin hatten die Kontrolleure den Mechaniker des Unternehmens dazu aufgefordert, die manipulierenden Elemente aus den Tachographen auszubauen. Laut Rotterdamer Richter hätten die Kontrolleure das nicht veranlassen dürfen, sondern hätten die Tachographen durch eigene Spezialisten ausbauen lassen müssen.
Außerdem hätten die Kontrolleure Mitarbeiter des Unternehmens zu der Manipulationspraxis befragt. Auch hierin sahen die Richter einen Verstoß, weil die Mitarbeiter dadurch gleichsam gezwungen worden seien, sich als Mittäter bei kriminellen Handlungen selbst zu belasten.
In einem ersten Urteil war das Transportunternehmen allerdings dennoch zu einem Bußgeld von viermal 4400 Euro wegen der manipulierten Tachographen verurteilt worden. Dieses Urteil hoben die Rotterdamer Richter auf. ILT muss die Summe der Bußgelder zurückzahlen und trägt auch die Prozesskosten.
Gegen das Urteil kann innerhalb von sechs Wochen Berufung eingelegt werden. Sollte das geschehen, würde die Angelegenheit vor dem niederländischen Staatsrat verhandelt. (kw)