Alzenau. Der erhöhte administrative Aufwand durch das Mindestlohngesetz wird im innerdeutschen Ladungsverkehr die Frachtkosten um mindestens drei bis fünf Prozent erhöhen. Das sagte Jochen Eschborn, Vorstand des mittelständischen Transport-Verbundes Elvis AG, gegenüber der VerkehrsRundschau. Demzufolge müssten die Frachtpreise entsprechend angehoben werden, sagt er. Entsprechende Preisgespräche dazu werde Elvis in den kommenden Monaten mit Auftraggebern führen, kündigt Eschborn an.
Und sollte es so sein, so der Elvis-Vorstand, dass auch ausländische Frachtführer tatsächlich für den deutschen Streckenanteil im grenzüberschreitenden Verkehr und Kabotageverkehr auch den deutschen Mindestlohn einhalten müssen, sei im internationalen Verkehr sogar mit einer Erhöhung der Frachtkosten um 15 bis 20 Prozent zu rechnen, befürchtet Eschborn.
Hintergrund: Nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums gelten die neuen Mindestlohn-Vorschriften sowohl für deutsche Transport- und Speditionsunternehmen als auch für ausländische Frachtunternehmen für den grenzüberschreitenden Verkehr und Transitfahrten. Allerdings wurden vergangene Woche Transitfahrten vorerst bis zum Abschluss eines entsprechenden EU-Prüfverfahrens vom Mindestlohngesetz ausgenommen. (eh)