Hannover. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat in diesem Jahr wieder seinen traditionellen Currywurstabend veranstaltet: Am 27. Februar trafen sich rund 230 Gäste beim mittlerweile sechsten Parlamentarischen Abend in Hannover, um sich über aktuelle Themen des Verkehrsgewerbes auszutauschen. Die Teilnehmer diskutierten bei Currywurst und Kaltgetränken unter anderem über Auswirkungen drohender Dieselfahrverbote, Fahrverbote an bundesuneinheitlichen Feiertagen, Sicherheit auf niedersächsischen Straßen, Infrastrukturverbesserung und Digitalisierung. Auch der Fahrermangel, die Erhöhung des Mindestlohns und der Brexit waren Gesprächsthemen.
Unter den Gästen waren neben 60 Abgeordneten des Landtages unter anderem Landtagsvizepräsidentin Petra Emmerich-Kopatsch (SPD), die Stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Mareike Wulf, der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Stefan Klein, und Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU). Aus Berlin nahm die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann von der SPD-Fraktion teil.
Fahrverbote eines der größten Probleme
GVN-Präsident Mathias Krage griff das Thema Fahrverbote auf: „Diese sinnfreie Sperrung von Straßenzügen wird doch höchstens zu einer Verlagerung der Verkehre, aber mitnichten zu einer Emissionsreduzierung führen! Die Vollsperrung einer Stadt bedeutet das Abklemmen ihrer Versorgungsadern und Verlagerung des Handels in die Randgebiete“, so Krage. Er appellierte an die anwesenden Politiker, gemeinsam und mit Augenmaß und nicht mit Ideologie an die Dinge ranzugehen.
Der Präsident nahm auch Stellung zum neuen Feiertag (Reformationstag) in Niedersachsen und zu Fahrverboten: „Unsere Branche befürchtet wirtschaftliche Benachteiligungen durch neue Fahrverbote, die die Einführung des Reformationstages mit sich bringt. Der GVN hat daher die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, das Feiertagsfahrverbot für Lkw an den drei bestehenden bundesuneinheitlichen Feiertagen (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) dauerhaft und flächendeckend aufzuheben, hilfsweise die bisherige Beschränkung in der Zeit von 00 bis 22 Uhr zu ersetzen durch ein geändertes Zeitfenster in der Zeit von 06 bis 22 Uhr.“ (fa)