Berlin. In Zukunft dürfen Sattelzüge 16,65 Meter statt 16,50 Meter lang sein, wenn sie einen 45-Fuß-Container im Kombinierten Verkehr befördern. Darauf wies der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem Newsletter hin.
Möglich machen soll das eine Ausnahmeverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die das Bundesverkehrsministerium laut GVN als Referentenentwurf vorgelegt hat. Damit werde eine Änderung der EU-Richtlinie 96/53 über Maße und Gewichte aus dem Jahr 2015 in nationales Recht umgesetzt.
Darüber hinaus wird laut dem Rundschreiben das höchstzulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben um eine Tonne erhöht. Dabei müssen die bestehenden Achslastvorschriften jedoch berücksichtigt werden.