Debatte um Rabatte
Angeblich wurden Rabatte in Höhe von bis zu 50 Prozent eingeräumt. Was sich zunächst in der Tat seltsam anhört, stellt sich bei genauer Betrachtung nicht als der Eklat heraus, zu dem er anfangs gemach...
Angeblich wurden Rabatte in Höhe von bis zu 50 Prozent eingeräumt. Was sich zunächst in der Tat seltsam anhört, stellt sich bei genauer Betrachtung nicht als der Eklat heraus, zu dem er anfangs gemacht wurde (siehe Seite 38). Dass nämlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Sünders berücksichtigt wird, ist in einem Sozialstaat eine Maßnahme, die auf breite Akzeptanz stößt - und im Gesetz auch so verankert ist.
Aber zurecht werden Fragen gestellt: Gibt es überhaupt (so große) Unterschiede zwischen den Fahrerlöhnen in West- und Osteuropa, die Rabatte rechtfertigen? Falls ja, muss man nicht mehr differenzieren als die pauschalen Sätze von 25 und 50 Prozent? Wird auch bei deutschen Fahrern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt? Hier sind Antworten notwendig. Die schnelle Stellungnahme auf der BAG-Homepage war ein erster und guter Schritt. Dass die Fragen der VR an…