Das letzte Mittel
Die Corona-Krise hat viele Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht. Chefs, die deshalb ihre Angestellten entlassen wollen, sollten ihr Vorgehen allerdings gründlich bedenken, denn es gibt einige rechtliche Fallstricke.
Die Zahl der Betriebe, die Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt haben, ist derzeit in Deutschland so hoch wie nie zuvor. Weil mitunter ganze Märkte wegen der Covid-19-Pandemie wegbrechen und Auftraggeber insolvent gehen, müssen immer mehr Geschäftsführer auch über betriebsbedingte Kündigungen nachdenken. Doch was ist dabei rechtlich erlaubt und was nicht? Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Welche Alternativen gibt es aktuell zu einer Kündigung?
Bevor ein Chef Mitarbeiter entlässt, sollte er grundsätzlich zuerst andere Möglichkeiten in Betracht ziehen. Denn folgt auf eine Kündigung ein Kündigungsschutzprozess, prüfen Arbeitsgerichte mögliche Alternativen und fragen, ob auch mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten, um das betreffende Unternehmen zu retten.
Zu diesen milderen Mitteln gehört aktuell in erster Linie die Kurzarbeit. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld bei der…