Leipzig. Seit Mittwoch prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob die automatische und massenhafte Erfassung von KFZ-Kennzeichen auf bayerischen Autobahnen rechtmäßig ist. Ein Autofahrer hatte gegen diese Praxis geklagt, weil er sich dadurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sieht. Außerdem sieht er sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Bayern setzt seit acht Jahren stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. Laut dem Bundesverwaltungsgericht werden monatlich acht Millionen Kennzeichen erfasst und abgeglichen. Davon erweisen sich 500 bis 600 als echte Treffer. Der Rechtsvertreter des Klägers sagte, wenn an den Rand der Autobahnen Polizisten gesetzt würden, die Kennzeichen notierten, würde man sagen, das sei ein Polizeistaat. Bei der Kennzeichenerfassung erfolge die Kontrolle unsichtbar. Auch der Unverdächtige müsse durch die Kontrolle. (dpa)
Darf Bayern millionenfach KFZ-Kennzeichen erfassen?
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob das massenhafte Erfassen von KFZ-Nummernschildern zulässig ist.